Flottenkauf ist verschoben

  Unterschrift erst im Herbst

Die Verhandlungen über den Verkauf der schweizerischen Bodenseeflotte an die Stadtwerke Konstanz sind bis Herbst ausgesetzt. Grund sei das Ausbleiben einer Einigung mit den Minderheitsaktionären der Schweizerischen Bodensee Schifffahrtsgesellschaft (SBS), teilte gestern die Schweizerische Bundesbahn als Mehrheitsaktionär mit. Zuvor hatte ein Treffen der Verantwortlichen aus Bern und Konstanz stattgefunden, an dem auch Minderheitsaktionäre teilnahmen. Der Schritt, die Verhandlungen vorerst zu stoppen, sei mit den Stadtwerken und dem Kanton Thurgau abgesprochen, hieß es weiter. Bis Herbst sollen auf einer außerordentlichen Generalversammlung die SBS-Statuten geändert werden, um den Verkauf nach Konstanz zu ermöglichen. Nach den geltenden Bestimmungen steht Minderheitsaktionären ein Vorkaufsrecht zu. Auf dieses hätten sie nicht verzichten wollen, teilte die SBB mit. Unter anderem hatte ein Maschinist mit einer Aktie angekündigt, er wolle die Schweizer Flotte vor dem Verkauf nach Deutschland retten. Ursprünglich sollte der Vertrag über den SBS-Verkauf in den nächsten Tagen unterzeichnet werden.

(Südkurier v. 12.07.05)  

 

Vorerst kein Verkauf des SBS-Aktienpakets

Verhandlungen zwischen den Stadtwerken Konstanz und der SBB vorläufig gestoppt

In Absprache mit den Stadtwerken Konstanz GmbH und dem Kanton Thurgau hat die SBB AG beschlossen, die Verkaufsverhandlungen für den Verkauf des SBS-Aktienpakets vorläufig auszusetzen. Diese Massnahme wurde nötig, da keine Einigung mit den Minderheitsaktionären der SBS AG erzielt werden konnte. Im Herbst 2005 wird die SBB einen Antrag auf Statutenänderung stellen.

Wie bereits bekannt, will die SBB AG ihr Aktienpaket der SBS AG an die Stadtwerke Konstanz GmbH übertragen und sich auf das Kerngeschäft Bahn konzentrieren. Zusammen mit der SBB sind sich die Verantwortlichen des Kantons Thurgau und der Gemeinde Romanshorn darüber einig, dass nur diese Lösung ein nachhaltiges Weiterbestehen der SBS AG sichert und die Arbeitsplätze und den Fährbetrieb auch in Zukunft garantiert. Diese Haltung wird auch von den Sozialpartnern geteilt. In den Statuten der SBS AG ist bei einem Verkauf der Aktien ein Vorkaufsrecht für Mitaktionäre vorgesehen. Die SBB hat im Rahmen der Verkaufsverhandlungen mit den Stadtwerken ein mögliches Kaufinteresse bei den Minderheitsaktionären abgeklärt. Es ist bekannt, dass einzelne Minderheitsaktionäre nicht zum voraus auf ihr Vorkaufsrecht verzichten und damit beim Abschluss eines Kaufvertrages das in den Statuten erwähnte Vorkaufsrecht geltend machen möchten. Am 11. Juli 2005 hat die SBB die Verantwortlichen der Stadtwerke Konstanz GmbH, des Kantons Thurgau und der Gemeinde Romanshorn zu einem Gespräch am Runden Tisch eingeladen. An dieser Auslegeordnung haben auch die kaufinteressierten Minderheitsaktionäre teilgenommen. In Übereinstimmung mit den Verantwortlichen der Stadtwerke, des Kantons Thurgau und der Gemeinde Romanshorn hat sich die SBB entschlossen, die Verkaufsverhandlungen zu unterbrechen und an einer außerordentlichen Generalversammlung der SBS AG die Anpassung der SBS Statuten vorzuschlagen. Damit soll der angestrebte Verkauf der SBS an die Stadtwerke Konstanz GmbH ermöglicht werden. Unabhängig davon besteht für die Minderheitsaktionäre die Möglichkeit, bis am 31. Juli 2005 der SBB AG ein Unternehmenskonzept für die SBS einzureichen. Die Gründe für den Entscheid liegen in der Sorge der SBB begründet, die nachhaltige Weiterführung der SBS zu garantieren. Die SBB haben sich von Anfang an darum bemüht, die Aktienmehrheit an der SBS AG nur an erfahrene Unternehmen, die ihre spezifischen Kompetenzen bei der nachhaltigen Führung eines Schiffs- und Werftbetriebs bereits unter Beweis gestellt haben, zu veräußern. Diese Sorgfalt trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die SBS AG einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen hat und ein wesentlicher Bestandteil der SBS Erträge aus Abgeltungen der öffentlichen Hand stammen. Diesem Umstand und dem Ziel, die Arbeitsplätze in der Region zu erhalten, misst die SBB AG größte Bedeutung zu. Diese Einschätzung entspricht auch der Haltung des Kantons Thurgau, der Gemeinde Romanshorn und der Sozialpartner.

(Medienmitteilung SBB v. 11.07.05)

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