Verlandung im Friedrichshafener Hafen im grünen Bereich?

Laut Bodensee-Schiffsbetrieben wird die nötige Wassertiefe erreicht. Die Vereinigung der Bodensee-Kapitäne ist allerdings nach wie vor besorgt.

„Es ist noch alles im grünen Bereich in der kommenden Saison – sofern keine schweren Stürme auftreten.“ Das hat gestern der Geschäftsführer der Stadtwerke Konstanz und der Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB), Norbert Reuter, bei einer Pressekonferenz zum Thema Verlandung am und im Friedrichshafener Hafen erklärt. Die notwendige Wassertiefe werde erreicht, betonte Reuter weiter. Man sei außerdem im Gespräch mit dem zuständigen Ministerium.

Er widersprach damit den Befürchtungen der Vereinigung der Bodensee-Kapitäne mit Sitz in Bregenz. Deren Präsident Willi Slappnig hatte baldiges Handeln gefordert. Bei häufigen westlichen Winden, so die Kapitäne, und dem daraus resultierenden Wellenschlag, könne die Anfahrtsstelle wegen der Einfahrtbojen nicht optimal angefahren werden. „Die seitlichen Wellen bringen das Schiff zum Rollen, bei niedrigem Wasserstand wird das sichere Manövrieren sehr erschwert und ist damit äußerst gefährlich“, schreibt Slappnig.

Dieses Themas nahm sich auch der Landtagsabgeordnete Martin Hahn (Grüne) an. Sein Büro hatte in einem Schreiben vorgeschlagen, dass die BSB einen Förderantrag stellen sollten, da wegen der Bedeutung des Hafens eine Förderung der Ausbaggermaßnahmen durch das Land in Betracht kommen könne. Mit Stand vom Februar 2014 habe sich ergeben, dass die BSB noch keinen Antrag gestellt hätten. Hahn: „Die BSB sind nach wie vor der Meinung, dass sie keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen müssen und das Land dafür zuständig ist, so wie die Schweiz und Österreich es auch handhaben. Eine Änderung des gemeinsamen Staatsvertrags dahingehend, dass in Friedrichshafen oder in anderen deutschen Häfen allgemein Nutzungsentgelte erhoben werden dürfen, ist eher illusorisch.“

Hahn wies darauf hin, dass das Land die Ansicht vertrete, dass die Flachwasserzone, durch die die Hafeneinfahrt führe, nicht mehr Teil des allgemein schiffbaren Bereichs des Bodensees sei, da diese zu flach sei, um sie sicher mit Schiffen zu befahren. Die künstlich geschaffene Verbindung zwischen Hafen und den tieferen Bereichen des Sees stelle eine besondere Zufahrt zu einem Hafen dar und sei nicht vom Land zu unterhalten, meine das Ministerium. Es sei auch nicht der Ansicht, dass die Verlandung durch Sandaufschüttungen in der Flachwasserzone und andere Renaturierungsmaßnahmen entstanden sei. „Nach Rechtsansicht des Landes liegt also die Offenhaltung demnach grundsätzlich in der Verantwortung der Hafenbetreiber“, hob Hahn hervor.

(Volker Geiling/Südkurier v. 03.04.14)

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